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    a l l g e m e i n e    g e s c h a e f t s b e d i n g u n g e n

    1.0  v e r t r a g s a b s c h l u ß

     die allgemeinen liefer und zahlungsbedingungen gelten für alle bestellungen, leistungen und vereinbarungen.
     muendliche vereinbarungen und zusicherungen, werden erst durch eine schriftliche auftragsbestaetigung verbindlich.

     2.0  p r e i s e

     alle vereinbarten preise verstehen sich in euro exklusive der gesetzlichen mehrwertsteuer.
     der mietkoch behaelt sich das recht vor, zuschlaege für nacht - und feiertagstaetigkeit zu veranschlagen saemtliche preise werden in den angeboten des mietkochs                            ordnungsgemaeß ausgewiesen.

     ab einem zeitraum von mehr als zwei monaten zwischen auftragsannahme durch den kunden und dem tag der leistungserbringung behaelt sich der mietkoch das recht vor,              aufgrund   veraenderter wirtschaftlicher rahmenbedingungen eine preisaenderung vorzunehmen.

     hiervon wird der kunde rechtzeitig in kenntnis gesetzt!



    3.0  a n g e b o t  &  a u f t r a g s a n n a h m e

     bis zur auftragsannahme durch den kunden sind alle angebote des mietkochs freibleibend,
     dass heißt, sie koennen bis zur auftragsannahme durch den mietkoch widerrufen  oder abgeaendert werden.

     4.0  d i e n s t l e i s t u n g e n  c a t e r i n g  &  d i n n e r

     der kunde verpflichtet sich, dem mietkoch im rahmen der vertragsverhandlungen die genaue anzahl  der teilnehmer, den einsatzort, den verantwortungsbereich,
     die konkrete speise-  getraenkeauswahl 
bis spaetestens  5 werktage vor beginn der veranstaltung verbindlich mitzuteilen.

     diese angaben gelten sodann als vertragsbestandteile und sind grundlage der abrechnung. hilfskoeche und zusaetzliches servicepersonal werden dem auftraggeber nach              vorherigem angebot und festlegung gesondert berechnet.

     um eine gleich bleibende qualitaet und frische der verwendeten zutaten zu garantieren, behaelt sich der mietkoch das recht vor, aufgrund der marktgegebenheiten einzelne                elemente des menues   zu veraendern oder durch ein aehnliches produkt zu ersetzen, welches  dem hohen qualitaetsstandards entspricht.


     der kunde ist verpflichtet, dem mietkoch eine geeignete stelle bzw. geeignete raeumlichkeiten mit entsprechender ausstattung zur verfuegung zu stellen,
     um die zubereitung des menues und  das servieren des menues zu ermoeglichen.

 
     eventuelle ausnahmen sind hiervon individuell abzusprechen.

     5.0  g e w a e h r l e i s t u n g

     maengel oder beanstandungen werden nur beruecksichtigt, wenn diese unverzueglich  nach erster verkostung des menues erfolgen.
     jegliche haftung des mietkochs für behauptete maengel nach verzehr des menues ist ausgeschlossen!
 
 

   

     6.0  a b r e c h n u n g  &  z a h l u n g

     die leistungen des mietkochs sind ohne jeden abzug spaetestens am tag der veranstaltung
     bar zur zahlung faellig, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

     der mietkoch behaelt sich das recht vor, eine anzahlung in hoehe von 30% des Gesamtbetragsvolumens nach erfolgtem eingang der reservierungsbestaetigung zu fordern.

     die anzahlung hat in bar gegen quittung oder rechnung zu erfolgen.

     im falle einer ueberweisung hat die anzahlung bis spaetestens 5 Tage vor der veranstaltung auf dem konto ersichtlich zu sein.

     bei zahlungsverzug werden zinsen in der hoehe von 8% erhoben!

     wir behalten uns das recht vor die dienstleistungen bei zahlungsverzug unverzueglich einzustellen.

 

     7.0  v e r l u s t  o d e r  b e s c h a e d i g u n g  v o n m i e t g e g e n s t a e n d e n

     fuer gegenstaende und utensilien, die der mietkoch zur durchfuehrung des auftrages dem kunden zur verfuegung stellt, zum beispiel geschirr etc.,
     obliegt dem auftraggeber die pflicht, diese ordnungsgemaeß und vollstaendig zurueck zu geben.


     bei beschaedigung oder verlust werden die kosten für die wiederbeschaffung bzw. die kosten fuer die reparatur dem kunden in rechnung gestellt.

     der kunde haftet für das verhalten und verschulden seiner gaeste

     
8.0  s t o r n o k o s t e n

     5 tage vor auftragsbeginn:  50% stornogebuehr | 3 Tage vor auftragsbeginn: 75% stornogebuehr | bei auftragsbeginn:  100% stornogebuehr

     die berechnung der stornokosten erfolgt auf grundlage der auftragsbestaetigung



    
9.0  h a f t u n g s a u s s c h l u s s

     der mietkoch haftet bei der durchfuehrung der veranstaltung und den dabei eventuell entstehenden beschaedigungen der raeumlichkeiten des auftraggebers,
     die nicht personenschaeden sind, nur fuer vorsatz und grobe fahrlaessigkeit.


     im uebrigen ist eine haftung ausgeschlossen!

     10.0  s c h r i f t f o r m  &  f o r d e r n i s

     eine von diesen AGB abweichenden regelung oder eine nebenabrede bedarf zu seiner wirksamkeit der schriftform.

 
   
     11.0  g e r i c h t s s t a n d  &  a n w e n d b a r e s  r e c h t


     ein recht des kunden zur aufrechnung oder zurueckbehaltung besteht nicht, es sei denn,
     die forderung ist strittig oder rechtskraeftig gerichtlich festgestellt.

     erfuellungsort fuer die zahlungen ist der geschaeftssitz  fuer lieferungen ist der erfuellungsort der versand ort

     ausschließlicher gerichtsstand ist graz oder ein anderer gesetzlicher gerichtsstand

     nach gerichtlicher bestimmung, soweit der kunde ein kaufmann im sinne des handelsgesetzbuches
     oder eine koerperschaft des oeffentlichen rechts ist.  

 
 
     12.0  d i e n s t l e i s t u n g e n  m i e t k o c h  |  r e s t a u r a n t  &  h o t e l b e t r i e b


     mindestbeschaeftigungsdauer pro Kalendertag 8 Stunden | kein geteilter dienst

     fahrtkosten laut amtlichen kilometergeld (EUR 0,42 pro kilometer / an und abreise) | logis laut vereinbarung (auftragsbestaetigung)

     nach dienstantritt ist eine loesung des arbeitsauftrages durch auftraggeber oder auftragnehmer | aus innerbetrieblichen gruenden, fruehestens nach ende der                                      mindestbeschaeftigungsdauer ohne kuendigungsfristen moeglich!

     die bis zu diesem zeitpunkt  geleisteten arbeitstunden werden in rechnung gestellt | bei krankheit oder unfall des mietkoches besteht fuer den auftraggeber
     kein anspruch  auf schadenersatz!


     einwaende gegen die in rechnung gestellten dienstleistungen sind unverzueglich nach auftragsende schriftlich zu erheben, andernfalls gilt die forderung als anerkannt.

     

     alle angaben stand / 11. 2009
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